Informationen zu Hygienevorschriften in Betrieben.
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Damit sich Keime und Krankheitserreger nicht vermehren und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Mitarbeiter führen können, sind Hygienevorschriften in Betrieben von großer Bedeutung und müssen eingehalten werden.
Man unterscheidet in
1. Betriebshygiene
2. Personalhygiene
zu 1 Die Betriebshygiene bezeichnet die Sauberkeit in den Räumlichkeiten eines Betriebes sowie im Firmengebäude allgemein.
zu 2 In den Bereich der Personalhygiene fallen alle Hygienemaßnahmen, die der Reinhaltung der Mitarbeiter und Angestellten inklusive ihrer Arbeitskleidung dienen. Oberstes Gebot hat hier das regelmäßige Händewaschen sowie die Desinfektion der Hände nach jedem Toilettenbesuch. Auch das Tragen sauberer Kleidung ist wichtig
Allgemeine Hygienevorgaben ergeben sich v. a. aus den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nach ArbSchG bzw. DGUV-V 1. Konkrete Vorgaben machen die ArbStättV und ihre Technischen Regeln, z. B. ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" sowie die ASR A4.1 "Sanitärräume".
Fragen zur Reinigungsintensität und –häufigkeit, sind keine festen Vorgaben, sondern sind durch die Gefährdungsbeurteilungen festzulegen.